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Dortmund (jur). Wenn ein Jobcenter einen Verlängerungsantrag für Hartz IV zunächst unbeantwortet lässt, tatsächlich aber Geld in bisheriger Höhe weiter zahlt, dann kann es überzahlte Leistungen nicht ohne Weiteres zurückfordern. Denn der Hartz-IV-Empfänger kann sich auf Vertrauensschutz berufen, urteilte am Montag, 21. November 2016, das Sozialgericht (SG) Dortmund (Az.: S ... (责任编辑:) |
